- Gesetzeskorrektur bei Verlängerung der Abo-Verträge
- Keine weiteren Einschränkungen beim Telefon-Marketing
- Gemeinsames Vorgehen der Verbände ZAW, BDZV sowie dem Medienverband der freien Presse (VDZ)
- Jahrestagung am 24. Mai in Hamburg mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft
Berlin, 31. März 2022. Im Bundesverband formiert sich Widerstand – nach den Änderungen im Rahmen des Gesetzesvorhabens „Faire Verbraucherverträge“ soll jetzt auch noch das Telefonmarketing erschwert werden – eine für den Bundesverband Abonnement unhaltbare Belastung der Geschäftstätigkeit. Nach immensen Papierpreissteigerungen, erhöhten Zustellungsgebühren und Logistikosten sowie der Einführung des Mindestlohns ist das eine weitere inakzeptable wirtschaftliche Belastung für das Abonnementgeschäft durch die Politik. Die Konsequenz dürfte eine Einschränkung der Medienvielfalt und eine damit verbundene Reduktion der freien, unabhängigen Presse sein. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vertriebskanal Abonnement immer wichtiger für die Verlage wird.
Um was geht es: Aktuell geht es um die Änderung der automatischen Verlängerung von Abonnementverträgen nach einer, auch jetzt noch möglichen, Erstverpflichtungszeit. Nach bisheriger Rechtslage war eine solche Verlängerung bis zu einem Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Dieser Verlängerungszeitraum von bis zu einem Jahr ist jetzt abgeschafft worden. Abonnenten können jetzt nach einer Erstverpflichtungszeit mit einmonatiger Frist kündigen. Das trifft auch Probeabonnements, denn auch diese sind ein Vertrag über eine –wenn auch kurze – Erstverpflichtungszeit.
„Diese Änderung ist einschneidend für die Kalkulation bei der Abo-Werbung“, so Verbandsgeschäftsführer Ludwig von Jagow. „Daher unternimmt der Verband derzeit einen Vorstoß, um die Politik zu einer Korrektur der betreffenden Bestimmung zu bewegen. Auf der Jahrestagung am 24. Mai in Hamburg kommen Vertreter aus Politik und Wirtschaft zu diesem Themenkomplex zusammen. Ziel ist es, eine gemeinsame Forderung der Mitglieder an die Politik zu formulieren.“
Eine weitere Einschränkung für Verlage ist die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigte Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Demnach sollen allgemein telefonisch geschlossene Verträge bis zur schriftlichen Bestätigung schwebend unwirksam sein.
Martin Lange, Vorsitzender des Verbandes, kündigt hierzu ein gemeinsames Vorgehen mit weiteren Verbänden an, unter anderem ZAW, BDZV und dem Medienverband der freien Presse (bisher VDZ): „Der Bundesverband Abonnement hat hierzu die Initiative ergriffen, die schon seit Jahren immer wieder an die zuständigen Politiker herangetragenen Argumente gegen eine solche Bestätigungslösung erneut zu betonen. Wir können und dürfen diese weitere Erschwerung eines wichtigen Marketing Channels für neue Leserinnen und Leser nicht zulassen.“ Völlig zu Unrecht würde das Telefonmarketing damit erneut stigmatisiert, das heute schon durch Wettbewerbs-Datenschutz- und Informationspflichtenrecht streng reguliert sei.
Die Details zu den Gesetzesänderungen sollen auf der Jahrestagung aufgezeigt und deren Dringlichkeit besprochen werden. Zu den Referentinnen und Referenten zählen unter anderem Daniel-Jan Girl, Präsident der IHK Berlin und Geschäftsführender Gesellschafter DGMK Deutsche Gesellschaft für multimediale Kundenbindungssysteme mbH, Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie Judith Skudelny, verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen, melden Sie sich bitte kurz vorab an.