Ratgeber: Was passiert mit dem Haustier, wenn man es selbst nicht mehr versorgen kann?
- Für die Zukunft des geliebten Gefährten vorsorgen
- Mit dem Erbe rechtzeitig die Weichen stellen
- Testamentarische Regelungen
- Tierschutz ohne Erbschaften und Spenden unmöglich
Hamburg, 28. Oktober 2021. Ein Leben ohne Tiere kann sich die 85-jährige Anke M. nicht vorstellen. „Tiere waren schon immer ein wichtiger Teil meines Lebens. Sie bedeuten mir unendlich viel und haben mir so viel geschenkt, sie waren immer für mich da. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, dass mein Nachlass Tieren in Not hilft und ich ihnen über den Tod hinaus Gutes tun kann. Und ich will sicherstellen, dass meine Haustiere in gute Hände kommen, falls sie mich überleben.“
Was passiert, wenn ich diese Welt verlassen muss? Das ist eine Frage, mit der man sich auseinandersetzen muss. Ob durch eine Krankheit, einen Unfall oder den natürlichen Altersprozess verursacht, der Zeitpunkt, an dem das eigene Ende kommt, ist schließlich unausweichlich. Doch der Gedanke an die eigene Endlichkeit ist zunächst erschreckend und wird deshalb gerne vernachlässigt. Dabei ist es überaus wichtig, seine Angelegenheiten zu regeln, solange man die noch in den eigenen Händen hat. Dazu gehört zum Beispiel unbedingt eine Patientenverfügung abzufassen, in der schriftlich festgehalten wird, ob und wenn welche lebenserhaltenden Maßnahmen im schlimmsten Fall durchgeführt werden dürfen. Ebenso sollte man ein Testament verfassen, in dem klar geregelt wird, wer was erben soll. Und nicht zuletzt kann man zu Lebzeiten regeln, wo und wie man bestattet werden möchte.
Hat man keine nahen Angehörigen und Verwandten oder möchte man gerade nicht, dass diese erben, muss dies in schriftlicher Form festgehalten werden. Der letzte Wille, also das Testament, kann handschriftlich abgefasst werden, es empfiehlt sich aber hier der Gang zu einem Notar und die Hinterlegung des Testamentes beim Nachlassgericht. Damit geht man auf Nummer sicher, dass der letzte Wille im eigenen Sinne ausgeführt wird und dass Testament nicht, wie es leider häufig passiert, ungültig ist und damit dem Staat zufällt. Hat man das Schriftstück beglaubigen lassen und beim Nachlassgericht hinterlegt, kann man sich sicher sein, dass das Testament auch eröffnet wird und nicht auf welchem Weg auch immer „verloren“ geht.
Gerade ältere Tierbesitzer haben oft eine besonders enge Beziehung zu ihren Haustieren, freuen sich darüber die Wildvögel im Garten und Parks beobachten zu können und erfreuen sich an der Natur. Da liegt der Gedanke nahe, sein erarbeitetes Hab und Gut den Tieren zukommen zu lassen. Tiere können bei uns nicht als Erbe eingesetzt werden, aber es besteht die Möglichkeit, einen Tierschutzverein als Erbe einzusetzen. Das hat auch den großen Vorteil, dass die gemeinnützigen Vereine von der Erbschaftssteuer befreit sind und der komplette Nachlass den Tieren zugutekommt. “Ich möchte nicht, dass alles was ich mir im Laufe meines Lebens zusammengespart und versteuert habe, dem Staat zufällt, direkt oder durch die Erbschaftssteuer“, erzählt die 85-Jährige.“ Mein Herz hing immer sehr an den Tieren und mir ist es wichtig, den Vierbeinern, die mir so viel bedeutet haben, etwas zurück zu geben. Ich habe keine Kinder und meinen Verwandten geht es finanziell gut. Deshalb habe ich als Erbe unser Tierheim eingesetzt. Auf diese Weise kann mein gesamtes Vermächtnis für die Tiere eingesetzt und viel Gutes für sie getan werden“, führt die Spenderin des Franziskustierheims in Hamburg aus. Testamentarisch wurde verfügt, dass man sich dort um ihre beiden Katzen kümmert.“ Es ist eine große Beruhigung für mich, dass ich meine Angelegenheiten so geregelt habe.“
Bei einem Tierschutzverein wird das Haustier ein Leben lang liebevoll versorgt
Tipps für den Fall der Fälle: Notieren Sie die Gewohnheiten Ihres Tieres (Art des Futters, Zeitpunkt des Fütterns und Ähnliches) auf einem Zettel, hinterlegen Sie diesen gemeinsam mit dem Impfpass an einer leicht auffindbaren Stelle in Ihrer Wohnung. Hinterlegen Sie bei Nachbarn oder anderen vertrauenswürdigen Personen eine Nachricht, dass der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. im Notfall sofort informiert wird und berechtigt ist, Ihr Haustier in seine Obhut zu nehmen.
„In der täglichen Tierschutzarbeit bekommen wir immer wieder Haustiere gemeldet, deren Frauchen oder Herrchen plötzlich verunfallt oder schwer erkrankt ist und sich dauerhaft nicht mehr um seinen Liebling kümmern kann“, sagt Frank Weber, Leiter des bmt-Franziskus-Tierheims in Hamburg-Stellingen. Er setzt sich unermüdlich für das Wohl der Tiere ein. Weber ist 2. Vorsitzender des bmt – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und VOX-Moderator der Sendung „Hund Katze Maus“. „Wir kümmern uns liebevoll um das Tier und wenn von der Hinterlassenschaft noch etwas übrigbleibt, ist das auch für die anderen Tiere, die von uns versorgt werden, gut“, sagt Weber. Jeder Betrag, und sei er auch noch so klein, ist wichtig und wird dringend benötigt. Insgesamt gehen lediglich sechs Prozent aller Erbschaften an den Tierschutz. „Wer ein Haustier hat, übernimmt Verantwortung, da ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Gerade wenn man sich schon im fortgeschrittenen Alter befindet“, rät der Tierschützer.
Der bmt (Mitglied im Deutschen Spendenrat) muss keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern zahlen, weil er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt ist. Ein Vorteil, der unmittelbar den Tieren zugutekommt: So kann jedes Vermögen ohne Steuerabzug zu annähernd 100 Prozent für Tierschutzprojekte bzw. notleidende Tiere eingesetzt werden.
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Tieren helfen“ mit vielen nützlichen Hinweisen zur Tier-Vorsorgevollmacht, dem Testament und dem Vermächtnis:
https://bmt-tierschutz.bmtev.de/erbschaft.php